«Umweltfreundlich», «nachhaltig», «grün» und «umweltverantwortlich» tauchen in Produktanzeigen und Aussagen zur Fabrikkapazität auf, ohne dass diese Begriffe konsistent definiert wären. Einige dieser Behauptungen stützen sich auf nachprüfbare Zertifizierungen durch unabhängige Dritte. Andere sind reine Marketingformulierungen ohne dokumentarische Untermauerung.
Für Einkäufer mit echten Nachhaltigkeitsanforderungen – sei es aufgrund unternehmensinterner Richtlinien, Kundenanforderungen oder persönlicher Überzeugung – ist die Fähigkeit, zwischen verifizierten und nicht verifizierten ökologischen Behauptungen zu unterscheiden, eine zentrale Kompetenz im Beschaffungswesen.
Zertifizierte Behauptungen (höchste Zuverlässigkeit): Behauptungen, die durch eine Zertifizierung durch unabhängige Dritte gestützt werden – z. B. GRS für recycelten Anteil, OEKO-TEX STANDARD 100 für chemische Sicherheit, Bluesign für verantwortungsvolle Produktion und GOTS für Bio-Fasern. Diese Behauptungen lassen sich in den Registern der Zertifizierungsstellen überprüfen und unterliegen festgelegten Audit-Standards.
Geprüfte Behauptungen (mittlere Zuverlässigkeit): Behauptungen, die durch konkrete Testergebnisse gestützt werden – „PFAS-frei“ durch einen Fluorgehalt-Testbericht belegt, „AZO-frei“ durch einen AZO-Farbstoff-Testbericht belegt, „REACH-konform“ durch SVHC-Screening-Ergebnisse belegt. Die Testberichte müssen den jeweiligen Prüfstandard, das Prüflabor und die spezifisch untersuchten Stoffe nennen.
Prozessbehauptungen (begrenzte Überprüfbarkeit): Behauptungen über die Herstellung des Produkts – „in einer mit Solarenergie betriebenen Fabrik hergestellt“, „mit wasserbasierten Klebstoffen gefertigt“, „Produktion ohne Abfall“. Diese Behauptungen sind ohne eine Fabrik-Auditierung nur schwer zu überprüfen und werden häufig im Marketingkontext ohne stützende Dokumentation verwendet.
Materialbehauptungen (unterschiedliche Zuverlässigkeit): Behauptungen zum Materialgehalt – „hergestellt aus recycelten Flaschen“, „Futter aus Bio-Baumwolle“. Ohne Zertifizierung (GRS, GOTS) lassen sich diese Behauptungen nicht unabhängig verifizieren.

"Welche Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle stützt diese Behauptung?" Eine Fabrik oder ein Lieferant, der keine konkrete Zertifizierungsstelle und keine Zertifikatsnummer für ein behauptetes Merkmal nennen kann, macht eine nicht überprüfte Behauptung.
"Kann ich den Prüfbericht einsehen?" Eine Nachhaltigkeitsbehauptung, die durch einen konkreten Prüfbericht gestützt wird – mit Name des Prüflabors, Datum, Prüfnorm und Ergebnis – ist eine geprüfte Behauptung. Eine Behauptung ohne Prüfbericht ist eine bloße Aussage.
"Von wem wurde die Zertifizierungsstelle zertifiziert?" Unabhängige Zertifizierungsstellen sollten selbst akkreditiert sein. Für Textilzertifizierungen sind Textile Exchange und OEKO-TEX International anerkannte Akkreditierungsstellen. Zertifizierungsstellen, die von diesen Stellen nicht anerkannt sind, können möglicherweise Zertifikate mit begrenztem Aussagewert ausstellen.
"Auf welchen Prozentsatz des Produkts bezieht sich diese Behauptung?" Eine „umweltfreundliche“ Behauptung, die sich auf 5 % des Materialgehalts eines Produkts bezieht, ist eine andere Behauptung als eine, die 100 % abdeckt. Fragen Sie gezielt nach.
Unklare Formulierungen ohne messbare Kriterien: »umweltfreundlich«, »grüne Produktion«, »nachhaltige Fertigung« ohne konkrete Quantifizierung oder Bezug auf eine Zertifizierung.
Selbstzertifizierung: Behauptungen, wonach das Werk oder der Lieferant sich selbst zertifiziert, ohne externe Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Interne Nachhaltigkeitsberichte ohne externe Validierung sind Marketingdokumente, keine Compliance-Nachweise.
Fehlende Übereinstimmung des Zertifizierungsumfangs: Ein Werk mit OEKO-TEX STANDARD 100-Zertifizierung für die Garnherstellung behauptet, diese Zertifizierung gelte auch für das fertige Taschenprodukt. Der Zertifizierungsumfang muss exakt mit dem vertriebenen Produkt übereinstimmen.
Abgelaufene oder nicht nachprüfbare Zertifikate: Überprüfen Sie stets die Gültigkeit eines Zertifikats im offiziellen Register der Zertifizierungsstelle, bevor Sie es als aktuelles Compliance-Dokument akzeptieren.
Erstellen Sie einen Lieferantennachhaltigkeitsfragebogen, der gezielt nach bestimmten Zertifizierungen beim Namen, den Zertifikatsnummern und den Gültigkeitsdaten fragt – nicht nach allgemeinen Fragen zu Umweltpraktiken.
Überprüfen Sie jedes behauptete Zertifikat vor seiner Anerkennung als Dokumentation im zuständigen Register.
Fordern Sie an, dass Nachhaltigkeitsbehauptungen in der Bestellung als vertragliche Zusicherungen ausdrücklich genannt werden. Eine Fabrik, die eine Behauptung im Katalog macht, sie aber nicht als Gewährleistung in die Bestellung aufnimmt, signalisiert Ihnen etwas über ihr Vertrauen in diese Behauptung.
Dokumentieren Sie Ihren Überprüfungsprozess. Falls sich später herausstellt, dass eine Nachhaltigkeitsbehauptung nicht belegt ist, belegt ein dokumentierter Überprüfungsprozess, dass der Käufer angemessene Sorgfaltspflichten erfüllt hat.
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