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Behauptungen zum CO2-Fußabdruck bei Laptop-Rucksäcken – Wie man echte Daten von Marketing trennt

Aug 28, 2026

Die Vermehrung von Kohlenstoffansprüchen

„Kohlenstoffarm“, „kohlenstoffneutral“, „kohlenstoffreduziert“ und „Netto-Null“ tauchen immer häufiger in Produktlisten und Angaben zur Fertigungskapazität von Fabriken auf. Für Einkäufer, die sich an unternehmensinterne Nachhaltigkeitsverpflichtungen halten müssen, die eine Dokumentation der Kohlenstoffbilanz innerhalb ihrer Lieferketten vorschreiben, können diese Ansprüche einen Mehrwert bieten – sofern sie tatsächlich zutreffen.

Kohlenstoffbilanzansprüche innerhalb von Lieferketten gehören zu den technisch komplexesten und am wenigsten regulierten Nachhaltigkeitsansprüchen auf dem Markt. Das Fehlen einer standardisierten Berechnungsmethodik sowie fehlende Anforderungen an eine unabhängige Drittanbieter-Verifizierung eröffnen erheblichen Spielraum für unbegründete Behauptungen.

Was ein glaubwürdiger Kohlenstoffbilanzanspruch erfordert

Ein glaubwürdiger Kohlenstoffbilanzanspruch für einen Laptop-Rucksack sollte auf einer Ökobilanz (LCA) oder zumindest auf einer „Cradle-to-Gate“-Kohlenstoffbilanz beruhen, die mithilfe einer anerkannten Methodik durchgeführt wurde – etwa ISO 14067 (Kohlenstoffbilanz von Produkten) oder dem GHG Protocol Product Standard.

Die Bewertung sollte folgende Bereiche umfassen: Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Textilherstellung, Komponentenherstellung, Taschenmontage, Verpackungsherstellung sowie Transport bis zum Verkaufsort (mindestens bis zum Export-Hafen).

Eine Berechnung, die sich ausschließlich auf den Energieverbrauch im Werk für die Taschenmontage stützt – eine gängige Vereinfachung – unterschätzt die tatsächliche Umweltbelastung des Produkts, da die Rohstoffproduktion (Fasern, Gewebe, Beschläge) den größten Anteil an der eingebetteten Kohlenstoffmenge einer Tasche ausmacht.

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Behauptungen zur Kohlenstoffneutralität: Die Frage der Kompensation

Behauptungen zur „Kohlenstoffneutralität“ von Produkten beruhen in der Regel auf der Kompensation von CO₂-Emissionen – also dem Kauf von CO₂-Zertifikaten, um Emissionen auszugleichen, die im Produktionsprozess noch nicht reduziert wurden. Die Kompensation ist ein legitimes Instrument des Kohlenstoffmanagements, entspricht jedoch nicht einer echten Emissionsminderung.

Für Käufer, die Scope-3-Emissionen (Emissionen entlang der Lieferkette) in Unternehmensnachhaltigkeitsberichten angeben müssen, verringert eine auf Ausgleichsmaßnahmen beruhende Behauptung des Lieferanten, ‚kohlenstoffneutral‘ zu sein, nicht die tatsächliche Emissionszahl, die in das Scope-3-Inventar des Käufers gehört. Die Emissionen sind aufgetreten; der Ausgleich ist eine finanzielle Transaktion, keine physische Emissionsminderung.

Käufer sollten fragen: Steht diese Behauptung für eine tatsächliche Emissionsminderung oder für einen Ausgleich? Beides hat Wert, doch beide erfüllen unterschiedliche Zwecke im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Fragen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit einer Kohlenstoffbehauptung

‚Welche Methodik wurde zur Berechnung der CO₂-Bilanz verwendet?‘ ISO 14067 und der GHG Protocol Product Standard sind glaubwürdige Optionen. Ein Betrieb, der die verwendete Methodik nicht benennen kann, hat keine standardisierte Bewertung durchgeführt.

"Wer hat die Bewertung durchgeführt?" Eine selbst durchgeführte Bewertung durch das Werk besitzt keine unabhängige Drittparteien-Verifizierung und ist daher nur begrenzt glaubwürdig. Eine Bewertung, die von einer anerkannten Beratungsfirma oder Zertifizierungsstelle durchgeführt oder verifiziert wurde, ist zuverlässiger.

"Welcher Emissionsbereich wird abgedeckt?" Mindestens Rohstoffgewinnung, Fertigung und Transport. Bewertungen, die ausschließlich den direkten Energieverbrauch des Werks umfassen, sind erheblich unvollständig.

"Welche konkrete Fußabdruck-Zahl liegt vor?" Eine Behauptung ohne konkrete Angabe in kg CO₂e ist keine Carbon-Footprint-Angabe – sie stellt lediglich eine allgemeine Nachhaltigkeitsaussage dar.

Praktischer Ansatz für Einkäufer

Für Einkäufer mit Scope-3-Berichtspflichten: Fordern Sie die Emissionsdaten der Lieferanten in dem Format an, das vom internen Kohlenstoffrechnungsprotokoll Ihres Unternehmens vorgeschrieben ist (CDP-Berichterstattung, GHG Protocol, TCFD). Ein Werk, das eine glaubwürdige CO₂-Bewertung durchgeführt hat, sollte in der Lage sein, Emissionsdaten in gängigen Berichtsformaten bereitzustellen.

Für Käufer ohne formelle Anforderungen an die Scope-3-Berichterstattung sind Angaben zum CO2-Fußabdruck als Marketingkontext und nicht als Compliance-Dokumentation zu behandeln – interessant und potenziell wertvoll für die Markenkommunikation, jedoch keine Beschaffungsvorgabe, die Lieferanten derzeit mit konsistenter Sorgfalt erfüllen können.

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